Grundschule Nicolaischule

Herzberg am Harz

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Nicolaischule
Junkernstr. 26
37412 Herzberg

Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 geboren sind, sowie alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, für das Schuljahr 2015/2016, angemeldet werden, die nach dem 30.09.2015 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder).

Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§ 64 NSchG).

Die schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten in der zuständigen Schule unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde des Kindes anzumelden.

Das Kind muss zur Anmeldung mitgebracht werden.

Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Mit der Anmeldung wird das Verständnis der deutschen Sprache bei allen Kindern überprüft. Dabei werden Mütter und Väter zur Sprachentwicklung und zum Sprachverständnis ihrer Kinder befragt. Gleichzeitig wird das zukünftige Schulkind interviewt. Damit wird ermittelt, wie verständlich sich das Kind seinem Alter entsprechend ausdrücken und Fragen verstehen kann. Sollte das Sprachverständnis des Kindes eingeschränkt sein, so erhält es ab September 2014 eine spezielle Sprachförderung.

Die Anmeldung erfolgt am Montag, dem 27.05.2014 von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Dienstag, dem 03.06.2014 von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Bitte Aushänge in den Kindertagesstätten beachten.