| Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2013/14 |
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| Donnerstag, 22. April 2010 |
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, für das Schuljahr 2012/2013, angemeldet werden, die nach dem 30.09.2012 das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Kann-Kinder). Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§ 64 NSchG). Die schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten in der zuständigen Schule unter Vorlage des Familienstammbuches oder einer Geburtsurkunde des Kindes anzumelden.
Das Kind muss zur Anmeldung mitgebracht werden. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden. Mit der Anmeldung wird das Verständnis der deutschen Sprache bei allen Kindern überprüft. Dabei werden Mütter und Väter zur Sprachentwicklung und zum Sprachverständnis ihrer Kinder befragt. Gleichzeitig wird das zukünftige Schulkind interviewt. Damit wird ermittelt, wie verständlich sich das Kind seinem Alter entsprechend ausdrücken und Fragen verstehen kann. Sollte das Sprachverständnis des Kindes eingeschränkt sein, so erhält es ab Ende August 2011 eine spezielle Sprachförderung.
Bitte vereinbaren Sie die Gesprächstermine telefonisch unter 05521-2211. |







Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 geboren sind, sowie alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.